Coronavirus-Krise und Zeitarbeit
Auch für Zeitarbeiter gibt es Kurzarbeitergeld. Das Bundesarbeitsministerium hat bekannt gegeben, dass die Änderungen rund um das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 gültig sind. Enthalten sind hier eine Absenkung des Quorums der betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen von einem Drittel auf nunmehr zehn Prozent.
