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Coronavirus-Krise und Zeitarbeit
Veröffentlicht am: 24.04.2020

Auch für Zeitarbeiter gibt es Kurzarbeitergeld

Das Bundesarbeitsministerium hat bekannt gegeben, dass die Änderungen rund um das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 gültig sind. Enthalten sind hier eine Absenkung des Quorums der betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen von einem Drittel auf nunmehr zehn Prozent. Viel wichtiger jedoch ist es, dass ab dem 1. März 2020 nun auch für Zeitarbeiter Kurzarbeitergeld bezogen werden kann. Wird dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt, wird hier rückwirkend gewährt und ausgezahlt.

Der Koalitionsausschuss beschloss in einem mehrseitigen Papier, dass ab dem 11. März 2020 der bisherige BMAS-Entwurf für das „Arbeit-von-morgen-Gesetzt“ ergänzt wird.

Diese wichtige Maßnahme im Zuge der wirtschaftlichen Folgen der vermeintlichen Epidemie bringen Erleichterungen der Auszahlungsmodalitäten sowie die Gewährung der Leistungen über einen längeren Zeitraum.

In besagten Fällen kommt die Bundesagentur für Arbeit (BA) dann für 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns und für die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden auf. Damit sollen Kündigungen in den Betrieben vermieden werden.

Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/kurzarbeitergeld-auch-fuer-die-zeitarbeitsbranche

https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/kurzarbeitergeld-fuer-zeitarbeit-bereits-zum-1-maerz

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